Pflegehilfsmittel
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Verbrauchspflegehilfsmittel: Alles über Antrag, Formular und Ihren Anspruch.
Etwa 80 Prozent der rund 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Um sowohl ihnen als auch ihren Angehörigen und/oder ambulanten Pflegekräften den Alltag und die Pflege zu erleichtern, stehen verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung, deren Kosten die Pflegekassen ganz oder teilweise übernehmen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel es gibt, worin der Unterschied zu Hilfsmitteln besteht, wer Anspruch darauf hat und wie Sie diesen einfach geltend machen können.

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Definition: Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind spezielle Verbrauchsartikel oder technische Geräte, die in der häuslichen oder stationären Pflege eingesetzt werden, um die Pflege zu erleichtern und ein selbstbestimmtes Leben zu fördern.
Sie unterstützen pflegebedürftige Personen dabei, mobil zu bleiben, eigenständig Körperpflege durchzuführen oder alltägliche Aufgaben zu bewältigen.
Kurz gesagt: Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und fördern die Eigenständigkeit.
Beispiele für Pflegehilfsmittel:
- Pflegebetten
- Notrufsysteme
- Lagerungsrollen
- Desinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
Es wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:
- Technische Pflegehilfsmittel
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Ein häufiger Fehler ist, Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gleichzusetzen. Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Inkontinenzhilfen gehören zu den im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppen 01 bis 38) definierten Kategorien.
Die Zuständigkeit unterscheidet sich:
- Pflegehilfsmittel: Bearbeitung und Bereitstellung durch die Pflegekasse.
- Hilfsmittel: Zuständig ist die Krankenkasse.
Aktuelle Pflegehilfsmittelliste 2023
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50):
- Pflegebetten
- Pflegebettzubehör
- Pflegebetttische
- Rollstühle mit Sitzkantelung
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (Produktgruppe 51):
- Produkte zur Hygiene im Bett
- Waschsysteme
- Lagerungsrollen
- Saugende Bettschutzeinlagen
Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung (Produktgruppe 52):
- Notrufsysteme
- Hilfsmittel zur zeitlichen und örtlichen Orientierung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54):
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Mundschutz und FFP2-Masken
- Handschuhe
- Bettschutz zum Einmalgebrauch
Hinweis: Die frühere Produktgruppe 53 (Linderung von Beschwerden) wurde in die Produktgruppe 51 integriert.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören zur Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern und für mehr Sicherheit sowie Hygiene sorgen, sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
Anwendung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch:
Diese Hilfsmittel kommen in akuten Pflegesituationen zum Einsatz, etwa beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder Toilettengängen. Sie gewährleisten professionelle Hygiene und werden nach einmaliger Nutzung entsorgt.
Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Medizinische Gesichtsmasken (Mundschutz)
- FFP2-Masken
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Schutzschürzen
- Schutzservietten
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel werden in den Produktgruppen 50–53 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses aufgeführt. Diese Geräte sind für den mehrfachen Gebrauch vorgesehen und werden in der Regel von den Pflegekassen als Leihgabe bereitgestellt.
Zuzahlung:
Pflegebedürftige ab 18 Jahren müssen unter Umständen 10 % der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, selbst tragen.
Beispiele für technische Pflegehilfsmittel:
- Pflegebetten und Zubehör
- Spezielle Pflegebetttische
- Rollstühle mit Sitzkantelung
- Sitzhilfen
- Lagerungsrollen
- Produkte zur Hygiene im Bett (z. B. Urinflaschen, Bettpfannen, wiederverwendbarer Bettschutz)
- Waschsysteme
- Notrufsysteme und Zubehör
- Hilfsmittel zur Verbesserung kognitiver Fähigkeiten (z. B. Orientierungshilfen)
- Unterstützungsmittel zur Medikamenteneinnahme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen
Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse, die diesen innerhalb von drei Wochen bearbeiten muss. Nach der Genehmigung können die Pflegehilfsmittel bei Fachhändlern, Sanitätshäusern oder Dienstleistern bezogen werden. In der Regel rechnen die Leistungserbringer direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegebedürftige Personen können monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel erhalten.
Voraussetzungen für den Anspruch
Die Kostenübernahme für Verbrauchspflegehilfsmittel kann beantragt werden, wenn:
- Die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad (nach § 15 SGB XI) hat.
- Die Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder betreutem Wohnen lebt.
- Die Pflege teilweise oder vollständig durch Angehörige oder Freunde erfolgt.
Antragstellung und Formulare
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wird mithilfe dieser Formulare gestellt:
- Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (Anlage 4)
- Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Anlage 2)
Nach dem Ausfüllen kann der Antrag postalisch eingereicht oder online gestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Formalitäten, und bei Genehmigung erhalten Versicherte monatlich ein Pflegehilfsmittelpaket im Wert von bis zu 40 Euro.
Alternativ:
Ein Online-Antragsformular ermöglicht eine schnelle, digitale Beantragung. Auch die Auswahl der benötigten Pflegehilfsmittel kann direkt über das Formular erfolgen.
Technische Pflegehilfsmittel beantragen
Technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme, werden meist leihweise zur Verfügung gestellt.
Hinweise:
- Ab 18 Jahren ist eine Zuzahlung von 10 % (maximal 25 Euro) erforderlich, sofern das Hilfsmittel nicht als Leihgabe zur Verfügung steht.
- Eine Beratung, z. B. durch Pflegestützpunkte, wird empfohlen, um geeignete Geräte auszuwählen.
Der Antrag auf technische Pflegehilfsmittel kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
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